Hier ein erster Einblick von dem was geplant ist.
Bericht über Referentenentwurf deutet auf starke CO2-Komponente hin
Die Kfz-Steuer soll ab dem nächsten Jahr eine deutlich stärkere CO2-Komponente bekommen. Für Autos, die ab dem 1. Januar 2021 neu angemeldet werden, sollen die entsprechenden Steuern ab 95 Gramm pro Kilometer stufenweise steigen. In welchen Stufen und um wie viel, war bisher nicht bekannt.
FAZ.net berichtete nun über einen bislang nicht veröffentlichten Entwurf aus dem Finanzministerium, der erste Hinweise gibt. Nach unseren Berechnungen könnten die vorgeschlagenen Regelungen für schwere SUVs zu einer Verdopplung der Steuer führen.
Die Kfz-Steuer wird bisher und auch in Zukunft aus dem Hubraum sowie aus den CO2-Emissionen berechnet. Der zweite Teil machte bisher deutlich weniger aus. Bei Benzinern wurden ab einer Grenze von 95 Gramm pro gefahrenem Kilometer zwei Euro pro Gramm fällig, bei Dieseln sogar 9,50 Euro.
Um die Lenkungswirkung dieser Komponente zu erhöhen, soll ihre Bedeutung künftig steigen. Dazu werden nach dem Referentenentwurf mehrere Stufen eingeführt:
bis 115 Gramm: 2 Euro Aufschlag für Benziner (wie bisher)
bis 135 Gramm: 2,20 Euro
bis 155 Gramm: 2,50 Euro
bis 175 Gramm: 2,90 Euro
bis 195 Gramm: 3,40 Euro
ab 195 Gramm: 4,00 Euro
Zu welchen Beträgen die Regelung führen würde, geht aus den Angaben bei FAZ.net nicht hervor. Wir haben es anhand des VW Touareg 3.0 V6 TSI einmal durchgerechnet. Danach ergäbe sich für das schwere SUV mit Benzinmotor eine Verdoppelung der bisherigen Kfz-Steuer.
Die Hubraumkomponente bleibt unverändert. Sie errechnet sich aus den 2.995 ccm des V6-Benziners. Dabei kosten alle angefangenen 100 ccm jeweils zwei Euro, hier also 30 mal 2 gleich 60 Euro.
bisher ab 2021 (nach dem Entwurf)
Hubraumkomponente für 2.995 ccm 30 * 2 € = 60 Euro 30 * 2 € = 60 Euro
CO2-Komponente: steuerfreier Wert 95 Gramm 95 Gramm
CO2-Komponente: Aufschlag pro Gramm 2 Euro 2 bis 4 Euro (6 Stufen)
CO2-Komponente für 254 Gramm 159 g * 2 € = 318 Euro 159 g * 4 € = 636 Euro
Gesamt-Steuer 60 + 318 = 378 Euro 60 + 636 = 696 Euro
Zur Hubraumkomponente kommt die CO2-Komponente, bei der man von den Emissionen im WLTP-Zyklus ausgeht, nicht nach den in den Preislisten angegebenen NEFZ-Wert. Im Fall von VW sind die offiziellen WLTP-Werte im Internet aber leicht zu finden. Bei unserem Touareg-Modell liegt die WLTP-Emission danach bei 254 bis 232 Gramm. Wir gehen vom niedrigeren Wert aus.
Bis 95 Gramm sind nichts zu zahlen, für die restlichen 159 Gramm des Touareg wurden bisher zwei Euro pro Gramm verlangt, also insgesamt 318 Euro. Zusammen mit der Hubraumkomponente ergaben sich so 378 Euro.
Künftig zahlt man ab der steuerfreien Grenze von 95 Gramm nach dem Entwurf 4 Euro pro Gramm, da der Touareg über 195 Gramm liegt. Das heißt, für die 159 Gramm über der Grenze sind 636 Euro zu zahlen, mit der Hubraumkomponente also 696 Euro, also fast doppelt soviel wie bisher - zumindest, wenn der Entwurf so durchgeht.
Da die neue Steuer erst ab 1. Januar gelten soll, würde das bedenkliche Anreize setzen: Wer sich noch dieses Jahr für ein Fahrzeug mit hohen CO2-Werten entschließt, müsste für das gesamte Autoleben noch die alte, niedrige Steuer zahlen. Also noch schnell einen Stinker kaufen? Die Regierungskoalition sollte sich überlegen, ob sie wirklich dieses Motto ausgeben will.
Quelle: FAZ.net